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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Schroft Advisory – Dipl.-Ing. Stefan Schroft B.Sc.
Stand: November 2025

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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Schroft Advisory – Dipl.-Ing. Stefan Schroft B.Sc.) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG ist ausgeschlossen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart (Angebot, Auftragsbestätigung oder schriftlicher Vertrag).

2.2 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg, sondern ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient hat.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen eine ungestörte Durchführung des Beratungsauftrages ermöglichen.

3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer umfassend über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen.

3.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

3.4 Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

3.5 Der Auftraggeber informiert gegebenenfalls Mitarbeitervertretungen rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und treffen alle Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Auftragnehmers sowie beauftragter Dritter nicht zu gefährden.

5. Berichterstattung

5.1 Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht.

5.2 Ein etwaiger Schlussbericht wird innerhalb angemessener Frist nach Abschluss des Projekts übermittelt.

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und handelt eigenverantwortlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an sämtlichen vom Auftragnehmer geschaffenen Werken verbleiben beim Auftragnehmer.

6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Werke ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

6.3 Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.4 Bei Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden und Schadenersatz geltend zu machen.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.

7.2 Der Gewährleistungsanspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

8.3 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.4 Der Auftraggeber hat das Verschulden des Auftragnehmers zu beweisen.

8.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit dem für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettohonorar begrenzt, jedenfalls jedoch maximal mit der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

8.6 Werden Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbracht, werden allfällige Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten an den Auftraggeber abgetreten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über sämtliche ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten.

9.2 Die Schweigepflicht gilt unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass hierfür sämtliche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer das vereinbarte Honorar. Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind zulässig.

10.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

 

10.4 Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind gesondert zu ersetzen.

 

10.5 Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund berechtigter vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer, behält der Auftragnehmer Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 % für noch nicht erbrachte Leistungen).

 

10.6 Vereinbarte Termine (insbesondere Workshops oder Beratungstage) können bis spätestens fünf Werktage vor Beginn kostenfrei verschoben oder storniert werden. Bei späterer Absage werden 50 %, bei Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.

 

 

11. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

 

 

12. Dauer des Vertrages

 

12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung.

 

12.2 Der Vertrag kann aus wichtigen Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • wesentliche Vertragsverletzungen,

  • Zahlungsverzug,

  • erhebliche Bonitätsverschlechterung.

 

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

13.2 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

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Dipl.-Ing. Stefan Schroft B.Sc.​​
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